Ärztliche Verordnung einholen
Vor Beginn der Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, zum Beispiel vom Hausarzt oder Facharzt. Auf der Verordnung sollten Diagnose, Anzahl der Behandlungen und Art der Therapie angeführt sein.
Vom Erstkontakt bis zur möglichen Rückerstattung bleibt der Ablauf nachvollziehbar und unkompliziert.
Vor Beginn der Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, zum Beispiel vom Hausarzt oder Facharzt. Auf der Verordnung sollten Diagnose, Anzahl der Behandlungen und Art der Therapie angeführt sein.
Telefon, Mail, WhatsApp oder Kontaktformular — schildern Sie kurz, worum es geht. Danach stimmen wir den passenden Termin miteinander ab.
Je nach Krankenkasse kann es notwendig sein, die Verordnung vor Beginn der Behandlung bewilligen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Kasse, ob eine chefärztliche Bewilligung erforderlich ist.
Bitte bringen Sie zur ersten Behandlung Ihre bewilligte Verordnung mit. Bitte beachten Sie, dass die erste Behandlung aufgrund einer ausführlichen Anamnese bis zu einer halben Stunde länger dauern kann.
Die Behandlung erfolgt auf Privatbasis. Die Bezahlung ist ausschließlich in bar direkt vor Ort möglich.
Rechnungen und Verordnung können gemeinsam eingereicht werden. Die Höhe der Rückvergütung variiert je nach Krankenkasse und jeweiligem Tarif.
Ein kurzes Gespräch klärt meist alles Notwendige.